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Was geschieht HINTER der Fassade?

"Denke nicht an das was du siehst, sondern an das was nötig war um es zu produzieren!"

Hauptproblem dabei sind die vermittelten Gedankenmodelle, welche zum Hindernis des Erkennens der Wirklichkeit werden: Das Problem der „semantischen Falle“. „Wir wissen nicht, was wir nicht wissen!“ - oder, anders gesagt, wir sind immer nur in der Lage, uns beim Denken entlang der impliziten Logiken der Begriffe zu hangeln. (C. Lehmann)


Es ist im Grunde nicht schwierig...

„… eine Reihe von Schlüssen zu ziehen, deren jeder sich vom vorhergehenden ableitet und an sich unkompliziert ist. Wenn man nach diesem Vorgehen nun einfach alle Zwischenschnitte überspringt und seinen Zuhörern nun den Ausgangspunkt und die Lösung präsentiert, lässt sich eine verblüffende Wirkung erzielen, die allerdings nach Effekthascherei aussehen mag.“ *A.C. Doyle*


Dienstag, 19. Oktober 2010

De Maizière und Stuttgart 21 - War Blog DK Kommentar


„De Maizière teilt gegen Stuttgarts "begüterte Eltern" aus“

So lautet eine heutige AFP-Meldung, in der es heißt:

"Wenn tausende 13-jährige Schüler von ihren begüteten Eltern Krankschreibungen kriegen, um zu demonstrieren, dann ist das ein Missbrauch des Demonstrationsrechts", sagte de Maizière, und sieht bei den Protesten gegen das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit missbraucht.

Der ParlamentArier bezog sich damit auf eine von der Polizei Ende September gewaltsam beendete Demonstration, an der hunderte Schüler teilgenommen und teils durch Pfefferspray und Wasserwerfer verletzt worden waren. 
 
De Maizière forderte im ZDF, dass die Organisatoren von Demonstrationen "sicherstellen" müssen, "dass keine Gewalttäter teilnehmen". Friedliche Demonstranten müssten sich zudem von Gewaltgruppen lösen, damit die Polizei eingreifen könne.

So, da kommt also der nächste „Leitkulturhammel“ und gibt erneut sein bestes dazu, um deutlich zu machen, dass der "Koalitions-Mob" sich für „ihre deutsche Leitkultur“ stark macht.

Das Demonstrationsrecht

Demonstration (das ist ein Fremdwort, liebe „Leithammel“, und kommt aus dem Lateinischen „demonstrare“, das heißt: zeigen, hinweisen, nachweisen, etwas demonstrieren wie es ist oder nicht sein sollte) ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

In Deutschland, in dem Land in dem dieser politische Koalitions-Mob glaubt eine „deutsche Kultur zu leiten“, ist das Demonstrieren ein Grundrecht. Siehe dazu auch Grundgesetz Artikel 8 (die Versammlungsfreiheit). Selbstverständlich haben die, welche sich Gesetze ausdenken, sie beschließen, und dann ausführen - das sind immer die Gleichen, es sind immer Juristen. Das macht kein anderer. Nur Juristen, davon gibt es in Deutschland „pi-mal-Daumen“ ca. 250.000 Stück. Eine klare Minderheit bei guten 80 Millionen Menschen. Von dieser Minderheit wiederum soll es einige (man munkelt sogar mehrere) geben, die halten sich nicht mal an ihren eigenen sinnfreien Mist. Aber gut, das ist ein anderes Thema - diese Juristen sind schließlich nicht vollends auf den Kopf gefallen, denn sie wissen wie man an zehn Geboten, klaren Ansagen und klar verständlichen Gesetzen innerhalb von 1.500 Jahren so lange rummacht, bis man mit Grundgesetz, Bürgerliches Gesetz, Strafgesetz, und Strafprozeßordnung so viel sinnfreien Unfug zusammengeschrieben hat, dass es selbst Juristen nicht jederzeit verstehen können, so viel Müll steht dort geschrieben - so steht dort, natürlich, auch immer ein kleines Hintertürchen (selbstredend zum Schutze des Staates) offen. In diesem Falle ist es die Einschränkung des Grundrechtes zu demonstrieren.

Meinungsfreiheit heißt in diesem Fall auch Bürgerprotest

Damit wird eine Unmutsäußerung eines Teils der Einwohnerschaft einer Gemeinde oder eines Stadtviertels gegen eine politische oder verwaltungstechnische Entscheidung ihrer gewählten Volksvertreter oder örtlichen Verwaltung bezeichnet. Also genau das was dort augenblicklich in Stuttgart geschieht.

Das Versammlungsrecht

Eingeschränkt wird der Artikel 8 (das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Bundesländer. Diese Einschränkungen, obwohl es heißt etwas zu demonstrieren sei jedermanns Grundrecht, sind umfangreich.

1. Passive Bewaffnung. Das heißt, bei Versammlungen und auf dem Weg dorthin ist es verboten „Schutzwaffen“ gegen Vollstreckungsmaßnahmen eines Trägers von Hoheitsbefugnissen mit sich zu tragen.

Juristen denken gerne um die Ecke oder im Gegenteil und verdoppeln und verdreifachen ihre Gesetzestexte, bis ein einziger Mensch in seiner ganzen Lebenszeit nicht mehr in der Lage wäre wirklich alles zu lesen. So oft steht alles irgendwo erneut und in Wiederholungen. Denn allein der Besitz von „Schußwaffen“ ist in Deutschland schon bereits strafbar, da braucht es diese Einschränkung also gar nicht mehr. Hilft aber natürlich gleich tausende zu kriminalisieren und Demonstrationen aufzulösen, denn „Schutzwaffen“ können sogar Wattebäuschchen sein, die geworfen werden könnten, zumindest denken viele Juristen so, sonst würden Sie klare Gesetzestexte verfassen die auch noch der allerletzte versteht. Später mehr dazu, denn ganz so einfach ist es dann eben doch nicht.


So dürfen Sie jedenfalls niemals auf einer Demonstration auftauchen. Sie machen sich strafbar!

2. Vermummungsverbot:  Das heißt, es ist eine Straftat bei Versammlungen oder auf dem Weg dorthin, sich in einer Weise aufzumachen, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern. Schon als Ordnungswidrigkeit geahndet wird bereits das Mitführen von dazu geeigneten und bestimmten Gegenständen bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel. (Kommentar: Aha, deswegen die Forderung nach einem „Kopftuchverbot“, einem Kleidungsutensil, dass noch in den 1970ern und 1980ern in jedem billigen Kaufhauskatalog als Mode angeboten und gekauft und auch getragen wurde. Waren aber die richtigen die es trugen, oder was?) Das Anlegen, also Tragen solcher Gegenstände bei oder auf dem Weg zu solchen Veranstaltungnen stellt einen Straftatbestand dar. 

(Kommentar: Es wird der Worst-Case-Tag kommen, da macht man sich strafbar, weil man die falsche Luft geatmet hat)


Haben Sie genau hingesehen? So dürfen Sie nirgends auftauchen! Lassen Sie das bloß. Sie laufen Gefahr sich strafbar zu verhalten, denn das darf nur der Gevatter Staat und seine bezahlten Armeen (natürlich von Ihrem Geld, um das klar zu machen). Und alles – was  sonst – nur um für Ihre Sicherheit zu sorgen. 

Mußte das erwähnt werden? Doch, das mußte erwähnt werden. Denn für die Staatsmacht, also deren ausführende Polizisten gilt überhaupt kein Gesetz von den Gesetzen die für Demonstranten gelten. Denn wenn Polizisten im Rahmen ihres Dienstes eine Versammlung begleiten, dann gelten sie nicht als Versammlungsteilnehmer. Somit machen sie sich auch nicht gemäß dem Waffentrageverbot des Versammlungsgesetzes strafbar. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für das Vermummungsverbot. Jeder ist Gleich vor dem Gesetz? Manche sind gleicher? Ja, die Staatsdiener und treuesten Lakaien des Landes.

3. Versammlungen an Gedenkstätten: warblogdkgermany möchte nicht in irgendwelchen Punkten die Geschichte verhackstückeln, zerreden, oder gar leugnen, aber ein Mensch muß das Recht haben können zweifeln zu dürfen. Wenn jetzt also eine Erika Steinbach (das ist die ParlamentAriern, also die Frau die für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zuständig ist, die der Meinung ist einem Holocaustüberlebenden nachzusagen, er sei ein Mensch von „schlechtem Charakter“, und schließlich zu allem Übel die Meinung verbreitet, es seien „die Polen gewesen, die im Fühjahr 1939 gegen das Deutsche Reich mobil gemacht hätten“) (Kommentar: Mit der Kavallerie sollen die Polen geplant haben über eine industriell hochgezüchtete Reichswehr herzufallen, oder was?) und solche Geschichtsklitterer mit dieser öffentlich verbreiteten Meinung nun einen Umschwung in der öffentlichen Meinung erzielen, dass sich um eine Zahl zu nennen, tausend Menschen zusammentun, und nun an Gedenkstätten der Greuel des 2. Weltkrieges, ausgeführt von Menschen an Menschen. (Kommentar: Es spielt überhaupt nämlich überhaupt keine Rolle woher dieser Mensch kommt oder kam!) zusammenfinden um die Geschichte „umzuschreiben“, oder, wenn es denn so wäre, berichtigt wissen wollen, dann kann seit dem 18. März 2005 dieses Demonstrationsrecht verboten werden.

Hinweis: warblogdkgermany ist grundsätzlich der Meinung, dass sich auf Friedhöfen, Gedenkstätten im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg im allgemeinen oder ähnlichem überhaupt nicht versammelt gehört, um etwas anderes zu tun, wie zu schweigen. Um das klar und deutlich zu sagen.

4. Auflösung/Verbot der Versammlung: Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung oder des Aufzuges unmittelbar gefährdet ist (§ 15 Abs. 1 VersammlG)

Sie merken sicherlich auch, es wird immer mehr und immer komplizierter. Haben Sie schon einen guten Rechtsverdreher der Ihnen erklärt, warum man Ihnen Grundrechte in einem Satz zuspricht, um das dann mit dutzenden von Sätzen wieder wegnehmen oder zumindest einschränken kann? Sparen Sie sich am Besten für die Zukunft soviel Geld, sofern sie überhaupt noch welches haben, vom Bauch weg, um sich gute Anwälte leisten zu können, damit Sie überhaupt noch im Stande sind ihre Meinung in aller Öffentlichkeit zu äußern, ohne als krimineller Straftäter gebrandmarkt zu werden, nur weil Sie genau das getan haben - ihre Meinung geäußert. Selbsttätig und autonom. Dafür braucht kein halbwegs vernünftiger Mensch einen Leitgockel, oder gar gleich eine ganze Leitkultur, der oder die einem das vorschreibt, wie so eine Meinungsäußerung abzulaufen hat.

Die Anmeldepflicht

Hier heißt es, eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel muss spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe ihrer Durchführung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Darüber hinaus müssen auch öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet werden, die diese Anmeldefrist nicht rechtzeitig einhalten können (die dann so genannten Eilversammlungen).

„Meldung machen“ damit es Gevatter Staat kontrollieren kann? Leipziger „Montagsdemonstrationen“ 1989 mit Anmeldepflicht und dann genehmigt? Ha ha ha, das ist doch mal ein guter Witz, finden Sie nicht auch?

Es gibt aber einen kleinen Hoffnungsschimmer, dass eben nicht alle Staatsdiener nur sich selbst im Kopfe tragen.

Die Spontanversammlungen

Das sind dann die ungeplanten und aus aktuellem Anlass entstehenden Versammlungen. Und auch diese unterliegen dem Schutz des Art. 8 des Grundgesetzes und benötigen gemäß des Brokdorf-Beschlusses keine Anmeldung.

Wie? Das versteht jetzt überhaupt keiner mehr?

Sie haben Recht, es hieß bereits solche Juristen wissen was Sie tun. So lange Gesetzestexte verklären, bis jeder Mensch, der sich lieber mit sinnvoller Lektüre abgibt, überhaupt nichts mehr versteht, obwohl er daran gebunden ist und sich daran zu halten hat, dann einen Rechtsanwalt braucht den er dafür teuer bezahlen muss, damit der ihm seine eigenen Berufszweigtexte erläutert. Sie sagen das ist doch lächerlich? Das ist schön, da sind sie nämlich nicht alleine.

Dieser Brokdorf-Beschluß des Ersten Senats vom 14. Mai 1985 (Az. 1 BvR 233, 341/81) – eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts – spricht für das Grundrecht zu demonstrieren wenn es für nötig gehalten wird und nicht erst staatlich abgesegnet und akzeptiert ist.

Dort heißt es:

dass die Erfordernis des Versammlungsgesetzes zur Anmeldepflicht von Veranstaltungen unter freiem Himmel den verfassungsrechtlichen Anforderungen bei verfassungskonformer Auslegung genüge. Die Vorschriften seien dahingehend auszulegen, dass die Anmeldepflicht bei Demonstrationen nicht eingreift, die sich aus einem aktuellen Anlass augenblicklich bilden (so genannte Spontandemonstrationen). Dafür spricht auch der Wortlaut des Gesetzes „ohne Anmeldung oder Erlaubnis“. (Kommentar: Welchen Sinn hätte auch ein Grundrecht, dass erst genehmigt werden müßte) Dieses Grundrecht der Versammlungsfreiheit wird durch das Grundgesetz gewährt, nicht durch das (dies nur einschränkende) Versammlungsgesetz.

Eine Nichtanmeldung berechtigt dann nicht zu einer Auflösung oder einem Verbot. Damit bestätigte das Gericht die diesbezügliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes und die ganz herrschende Ansicht in der Literatur.

Weiter:

Selbst die Versammlungsfreiheit friedfertiger Demonstrationsteilnehmer bleibe auch dann erhalten, wenn mit Ausschreitungen Einzelner oder einer Minderheit zu rechnen ist. Ein Verbot käme erst dann in Betracht, wenn eine Demonstration im Ganzen einen unfriedlichen Verlauf nimmt oder der Veranstalter einen solchen Verlauf anstrebt oder billigt; auch hier seien jedoch seitens der Behörden zunächst alle Mittel auszuschöpfen, die den friedlichen Demonstranten eine Grundrechtsverwirklichung ermöglichen.

Herr „Leitgockel der 33.“ Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), haben Sie das gelesen und nehmen Sie das ernst, was von höchstrichterlicher Stelle im Zusammenhang mit unserem Grundgesetz geschrieben steht? Kennen Sie diese Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts? Wenn nicht, sollten Sie das so schnell wie möglich nachholen, denn als Bundesinnenminister dieses Landes sind Sie höchstpersönlich für die gesamte Sicherheit der Menschen der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich, wenn Sie aber noch nie in Ihrem Leben das Grundgesetz gelesen haben, sieht das gelinde gesagt ausgesprochen inkompetent aus. Das würde dem gleich kommen, dass Sie – der einen Abbschluß des Studiums der Rechtswissenschaften vorzuweisen hat - völlig fehl am Platze sind, und zwar genau da wo Sie jetzt sind. Verstehen Sie das? Oder doch wie Kollege Uhl bei den wichtigen Punkten des Studiums der chronischen Schlafkrankheit verfallen?

Sie, Herr „Leitgockel der 33.“ De Maizière, der im Westen geboren ist und im Westen zu Zeiten der DDR gelebt hat, und sofort die Gunst der Stunde des Mauerfalls nutzte und eine steile politische Karriere in der Heimat Ihres Cousins zu machen - in Sachsen. Es war Ihr Cousin Thomas de Maizière, dem ersten frei gewählten Ministerpräsidenten der DDR, der 1990 nach der Volkskammerwahl empfohlen hat Angela Merkel, die heutige „Kriegskanzlerin“, als Presse-Mitarbeiterin in sein Team aufzunehmen, in das Sie dann ebenfalls als Berater aufgenommen wurden. Das haben Sie doch nicht etwa vergessen, Herr De Maizière. Doch nicht wirklich vergessen? Diese steile politische Karriere konnten Sie nur machen, weil sich Menschen in der DDR  - nicht Ihr Cousin und auch nicht die "Kriegskanzlerin" Angela Merkel - trotz Verbotes das Recht herausnahmen für ihre Freiheit auf die Straße zu gehen und zu demonstrieren, komme was da wolle. Das wollen Sie vergessen haben? Das ist doch nicht Ihr Ernst.

Wissen Sie was das Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts noch feststellte?

Bezüglich DeMaiziéres Aufforderung, dass zukünftig auf Demonstrationen die Veranstalter selber für die Sicherheit sorgen sollen, am Besten im Stile der Bundesrepublik und seiner Wahnidee mit Präventivmaßnahmen im vornherein nach Nasen zu entscheiden wer sich strafbar verhalten könnte und wer nicht., wie auch immer das funktionieren soll. Und wenn Sie das nicht tun, so De Maizière, dass sie "sicherstellen" müssen, "dass keine Gewalttäter teilnehmen", und friedliche Demonstranten sich zudem von Gewaltgruppen lösen müssen, damit die Polizei eingreifen könne, dann wird es als „Mißbrauch des Demonstrationsrechts“ deklariert. Die „weg von mir selbst, ich hau drauf und mach kaputt“ Methode ist doch wirklich toll, oder?

„Müssen“ ist im Falle der politischen und wirtschaftlichen Personen die kritisiert werden ein starkes Wort. Überhaupt auf die Idee zu kommen von seinem „Streitgegner“ zu fordern was er tun muß ist harter Tobak, Herr De Maizière, ganz harter Tobak. Was sagt denn Ihre Frau dazu, wenn Sie mit derlei Voraussetzungen in familiäre „Streitdebatten“ gehen: Chauvinist?

Anforderungen an die Gefahrenprognose bei Verboten

Der Grundsatzspruch des obersten Gerichtes in diesem Lande stellt fest, da anders als im allgemeinen Polizeirecht Verbote und Auflösungen von Versammlungen erst bei unmittelbarer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ergehen könnten, seien strenge Anforderungen an die anzustellende Gefahrenprognose zu erfüllen. Verdacht oder Vermutungen reichten nicht aus, vielmehr müsse die Prognose auf konkreten Tatsachen, Sachverhalten und sonstigen Einzelheiten beruhen.

Das haben Sie offensichtlich auch noch nie gelesen, Herr De Maizière. Müssen? Niemand muß etwas, was „Leitgockel“ fordern. Aber auch gar nichts.

"Wenn tausende 13-jährige Schüler von ihren begüterten Eltern Krankschreibungen kriegen, um zu demonstrieren, dann ist das ein Missbrauch des Demonstrationsrechts", sagte de Maizière, und sieht bei den Protesten gegen das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit missbraucht.

Wissen Sie, Herr De Maizière, was diese von Ihnen diffamierten „begüterten Eltern“ gemacht haben? Sie haben nicht Ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit mißbraucht. Sie haben Ihren Kindern die Möglichkeit gegeben zu lernen was es heißt zu protestieren. Zu sagen, „warum, das will ich nicht, und mein Nachbar auch nicht“. Sie haben Ihnen beigebracht wozu weder Sie noch der ganze Staat seit Jahren im Stande sind. Der Jugend, den Kindern, der Zukunft dieses Landes beizubringen, was Selbsttätigkeit und autonomes Verhalten ist. Das haben Sie getan, und nicht den guten und immer um das Wohlergehen seiner Menschen im Auge haltenden Staatsapparat mißbraucht. Den kann man übrigens ebensowenig mißbrauchen wie Rechte.

Sind Sie schon einmal mißbraucht worden, Herr De Maizière, oder was meinen sie damit, wenn Sie sagen es werden Rechte mißbraucht? Die existieren oder existieren eben nicht, oder sehen Sie das allen ernstes anders? Man wird doch wohl noch von einem Juristen wie Sie einer sind erwarten können, dass Sie den Unterschied zwischen Fakt, also dem was ist, dem was besteht, und „ich erzähle mir einfach das blaue vom Himmel herunter, das wird schon klappen“ unterscheiden können, oder sollten sich die Menschen dieses Landes in den Händen eines Mannes wissen, der sich um ihre gesamte Sicherheit zu kümmern hat, und nicht einmal diesen Unterschied erkennt? Dann wären Sie ja selbst eine Gefahr für die Öffentlichkeit.

Es ist Ihnen, Herr De Maizière überhaupt kein Vorwurf zu machen, dass Sie als Staatsdiener nicht den blassesten Schimmer von Begriffen wie „Selbsttätigkeit“ und „Autonomie“ haben. Woher sollten Sie auch. Sie sind nicht nur Jurist, Sie sind ein Staatsdiener. Sie sind eine der Personen die etwas müssen, und zwar sich an das halten was Ihnen das Grundgesetz und die Menschen in diesem Lande vorgeben. Das müssen Sie, Herr De Maizière, auch wenn Sie und ihre „Terror-Koalition“ das nicht wahr haben wollen.

Wenn Sie und die "Terror-Regierungen" dieses Landes nach nun 12 Jahren Kriegstreiberei nichts besseres mehr zu tun haben wie fortwährend immer weiteren Schaden anzurichten, dann gehen sie einfach alle wieder nach Hause und schauen das sie klarkommen, anstatt Maßnahmen zu ergreifen wie – nein, nicht Kriege zu eröffnen und zu führen – sondern einzig und allein in eine EU-Verfassung schreiben zu lassen, dass bei Aufruhr geschossen werden darf. Die Personen, die sich an dieser EU-Verfassung beteiligen, und mit Inbrunst dafür einsetzen, dass sie nach ihrer "Leitkultur"-Fasson geschrieben wird, wären alle nicht einmal da, wenn 1989 wie am Platz des Himmlischen Friedens in Peking geschossen worden wäre. Schon vergessen, Herr De Maizière? Nicht doch, oder?

Das sollten Sie alle zusammen nicht vergessen, oder auch nur darauf bauen, dass „tausende von 13-jährigen“ – wollen Sie hier jetzt auch noch 13-jährige als Gefahr der Öffentlichen Sicherheit darstellen, sagen Sie mal, wollen Sie tatsächlich selbst wahrhaftig eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen? – das natürlich alles nicht wissen können. Dann sollte es Ihnen in den Schulen beigebracht werden, und wenn das nicht funktioniert, dann wird es die Öffentlichkeit sein die ihnen das erklärt, mit wem sie es in diesem Land an den mächtigsten Positionen zu tun haben. Mit ParlamentArieren die ganz offensichtlich die wahre Gefahr für die öffentliche Sicherheit sind.

Sie glauben Stuttgart sei ein Kolletaralschaden? Sie glauben Stuttgart sei ein Einzelfall? Dann warten Sie mal ab wie es zukünftig ablaufen wird, wenn Sie und Ihre Kollegen sich aus dem Fenster lehnen, und nein, nicht Kriege führen, sondern hier erzählen wer was muß und wenn er das nicht macht, besser das Land verläßt.

Gewöhnen Sie sich daran, dass es die Politik und ihre Darsteller sind, die sich seit jeher Terroristen heranzüchten. Gewöhnen Sie sich daran, dass es immer noch wahr ist:

Wenn ein Individuum sich der „verbrecherischen“ Politik in den Weg stellt dann ist das eine Straftat, wenn aber tausend 13-jährige sich in deren Weg stellen dann ist das eine politische Aktion!

Und das bedingungslose Recht haben auch und gerade Kinder. Das ist ihre Zukunft die sie alle „leiten“ wollen. Die wollen mit Sicherheit nicht wieder für Millionen Tote durch die Mittel von Politikern dafür verantwortlich gemacht werden, dass Sie es Schuld seien, weil sie ihr Analphabeten-Kreuzchen (mit dem die Demokratie alle Jahre aufs Neue vorgegaukelt wird), also ihrer einzigen Möglichkeit uneingeschränkt am politischen Geschehen teilnehmen zu dürfen. Kinder haben diese Möglichkeit nicht einmal, haben Sie das verstanden Herr „anti-emanzipiert“ De Maizière?

Erklären Sie, Herr De Maizière, doch einmal den tausenden von 13-jährigen wie oft seit 1968 der Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes – das Recht zum Widerstand – jemals gerichtlich bescheinigt wurde: "Ist angewendet worden und für Recht erklärt." Wann hat dieses Gesetz jemals seine freie Entfaltung genossen und ist einem Angeklagten zugesprochen worden? Wann?

Wenn eines dieser „tausenden 13jährigen“ von einem Staatsdiener geschlagen wird begeht er eine von „Kollegen“ zu prüfende Straftat, wenn dann aber das 13jährige Kind zurückschlagen würde, dann würde es wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt kriminalisiert. Das geht aber zum Glück nicht, da es noch gar nicht strafmündig ist, dieses 13jährige Kind. 

Ist das Ihr Problem mit den „gut begüterten“ Eltern, Herr De Maizière? Das ist Ihr Problem, nicht wahr? Sie können keine Jugend in den Griff bekommen und für die nächsten Genrationen heranzüchten wie Sie es gerne hätten, denn da stehen noch ihre Eltern dahinter, die immer noch wissen was Selbsttätigkeit ist. Dumm gelaufen, Herr „Oberwachtmeister“ De Maizière, eben einfach dumm gelaufen, denn damit haben Sie wohl nicht gerechnet.

Kleine Randfrage noch zum Schluß, wenn Sie gestatten Herr "Bundesinnenleitgockel" De Maizière, wie stehen Sie denn zu dem „gezielten Töten“ zum Beispiel mittels unbemannter Drohnen? Sehen Sie das so wie Ihr Vorgänger, Herr Wolfgang Schäuble, dass dann alle ausrufen würden: „Gott Sei Dank!“ nachdem Osama Bin Laden per Kopfschuß hingerichtet wurde? Wie stehen Sie denn zur Todesstrafe ohne Gerichtsverfahren?


In diesem Sinne

Schönen Tag noch!

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