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Was geschieht HINTER der Fassade?

"Denke nicht an das was du siehst, sondern an das was nötig war um es zu produzieren!"

Hauptproblem dabei sind die vermittelten Gedankenmodelle, welche zum Hindernis des Erkennens der Wirklichkeit werden: Das Problem der „semantischen Falle“. „Wir wissen nicht, was wir nicht wissen!“ - oder, anders gesagt, wir sind immer nur in der Lage, uns beim Denken entlang der impliziten Logiken der Begriffe zu hangeln. (C. Lehmann)


Es ist im Grunde nicht schwierig...

„… eine Reihe von Schlüssen zu ziehen, deren jeder sich vom vorhergehenden ableitet und an sich unkompliziert ist. Wenn man nach diesem Vorgehen nun einfach alle Zwischenschnitte überspringt und seinen Zuhörern nun den Ausgangspunkt und die Lösung präsentiert, lässt sich eine verblüffende Wirkung erzielen, die allerdings nach Effekthascherei aussehen mag.“ *A.C. Doyle*


Sonntag, 11. April 2010

Wo ist Kriegskanzlerin Merkel?



Dokumentation ihrer täglichen (außenpolitischen) „Warlord“-Arbeit und deren Wahrnehmung (ab dem 12. April 2010):


Bundeskanzlerin ist derzeit die CDU-Politikerin Frau Dr. Angela Merkel (seit 22. November 2005)


  • Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland ist der deutsche Regierungschef.

  • Er bestimmt die Bundesminister und die Richtlinien der Politik der Bundesregierung.

  • Der Bundeskanzler ist faktisch der mächtigste deutsche Amtsträger,
    steht jedoch in der deutschen protokollarischen Rangfolge unter dem Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt und dem Bundestagspräsidenten als Repräsentanten des einzig direkt vom Volk gewählten Bundesorgans nur an dritthöchster Stelle.

Der Bundeskanzler wird vom Bundestag gewählt und kann vor Ablauf der Legislaturperiode des Bundestages nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden.


Richtlinienkompetenz und Kollegialprinzip


Der Bundeskanzler besitzt nach Artikel 65 Satz 1 des Grundgesetzes die Richtlinienkompetenz:


Er „bestimmt die Richtlinien der [von der Bundesregierung vertretenen] Politik“. Er trägt dafür auch die Verantwortung. Die grundlegenden Richtungsentscheidungen der Bundesregierung werden also von ihm getroffen, allerdings können auch wichtige Einzelentscheidungen von ihm getroffen werden.


Andererseits schreibt Artikel 65 des Grundgesetzes auch das Ressortprinzip (Satz 2) und das Kollegialprinzip (Satz 3) vor:

Ersteres bedeutet, dass die Bundesminister ihre Ministerien in eigener Verantwortung leiten. Der Bundeskanzler kann hier nicht ohne weiteres in einzelnen Sachfragen eingreifen und seine Ansicht durchsetzen. Er muss jedoch nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung über alle wichtigen Vorhaben im Ministerium unterrichtet werden. Das Kollegialprinzip besagt, dass Meinungsverschiedenheiten der Bundesregierung vom Kollegium entschieden werden; der Bundeskanzler muss sich also im Zweifel der Entscheidung des Bundeskabinetts beugen.


Der Bundeskanzler besitzt zusätzlich die Organisationsgewalt für die Bundesregierung (Artikel 64 Absatz 1 und Artikel 65 des Grundgesetzes sowie § 9 der Geschäftsordnung der Bundesregierung) und kann mit Erlassen die Zahl und Zuständigkeiten der Ministerien regeln. Er „leitet“ damit im administrativen Sinne die Geschäfte der Bundesregierung. Beschränkt wird seine Organisationsgewalt durch die im Grundgesetz vorgeschriebene Errichtung des Bundesministeriums der Verteidigung (Art. 65a GG: Bundesminister für Verteidigung), des Bundesministeriums der Justiz (Art. 96 Abs. 2 Satz 4: Geschäftsbereich des Bundesjustizministers) und des Bundesministeriums der Finanzen (Art. 108 Abs. 3 Satz 2: Bundesminister der Finanzen).


Auch wenn Ressort- und Kollegialprinzip in der Praxis ständig angewandt werden, so rückt die auch als „Kanzlerprinzip“ bezeichnete Richtlinienkompetenz den Bundeskanzler als den bedeutendsten politischen Akteur in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Seine Aussagen werden stark beachtet; äußert er sich zu einer Sachfrage anders als der zuständige Fachminister, so hat häufig trotz der Gültigkeit des Ressortprinzips der Fachminister das Nachsehen, will er nicht wegen „schlechter Teamarbeit“ vom Bundeskanzler intern oder gar öffentlich gerügt werden. Der Bundeskanzler kann aber auch in seiner eigenen Partei nicht diktatorisch regieren, da auch seine Parteiämter regelmäßig in demokratischer Wahl bestätigt werden und die Abgeordneten trotz Fraktionsdisziplin nicht unbedingt der Linie des Bundeskanzlers folgen müssen.


Aufgrund dieser politischen Einschränkungen der durch die Verfassung definierten Position des Bundeskanzlers halten viele Politikwissenschaftler die Richtlinienkompetenz für das am meisten überschätzte Konzept des Grundgesetzes. Es gibt in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher keinen Fall, in dem die Richtlinienkompetenz offiziell angewandt worden wäre.


Da der Bundeskanzler sich bei innenpolitischen Fragen stärker auf die Ministerien verlassen muss, kann er sich häufig in der Außenpolitik profilieren. Alle Bundeskanzler haben das diplomatische Parkett – durchaus auch im mehr oder weniger stillen Machtkampf mit dem Außenminister – genutzt, um neben den Interessen der Bundesrepublik auch sich selbst in positivem Licht darzustellen.

Besonders Bundeskanzler Adenauer, der von 1951 bis 1955 selbst das Außenministerium führte, konnte hier starken Einfluss nehmen.


Die Bundesregierung und der Bundeskanzler haben das alleinige Recht, Entscheidungen der Exekutive zu treffen.

Aus diesem Grund bedarf jede förmliche Anordnung des Bundespräsidenten bis auf die Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, die Auflösung des Bundestages nach dem Scheitern der Wahl eines Bundeskanzlers und das Ersuchen zur Weiterausübung des Amtes bis zur Ernennung eines Nachfolgers der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder des zuständigen Bundesministers.


Täglich unter dem Thema


"Kriegskanzlerin Merkel?

zu verfolgen.



Viel Spaß beim Lesen!



Teil 1 „Die Trauerrede“ folgt.


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